Die Kanzlei

Unser Arbeitsplatz.

Im Jahr 1957 wurde die heute bestehende Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. A Weißauer und seinem Sohn Helmut Weißauer als Anwaltssozietät gegründet. Die Kanzlei ist zügig gewachsen und lag zuletzt in den Händen der Partner Rechtsanwalt Peter Gmeiner und Rechtsanwalt Franz Maushammer.

Am 25.01.2012 ist Herr Rechtsanwalt Peter Gmeiner verstorben. Sein Sozietätsanteil ging auf den verbliebenen Partner Rechtsanwalt Franz Maushammer über, der die Kanzlei seither weiterführt. Insgesamt stehen der Mandantschaft derzeit fünf Berufsträger mit Rat und Tat zur Seite.

Am 01.01.2019 wurde mit Übernahme des Anwaltsbüros Franz Frech eine Zweigniederlassung in Freilassing gegründet. Mit zwei Standorten zeigt die Kanzlei seither Präsenz im gesamten Berchtesgadener Land.

Durch die Spezialisierung auf unterschiedliche Fachgebiete sind wir in der Lage, in fast allen Sektoren des deutschen Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts die Interessen unserer Klientel sachgerecht und wirksam zu vertreten – bundesweit und im benachbarten Ausland insbesondere über unsere Kooperationen in Österreich und Italien.

Da sich Gerichtsprozesse häufig über Jahre hinziehen und ihr Ausgang oftmals ungewiss ist, unterstützen wir Sie auch bei außergerichtlichen Verhandlungen zur Streitbeilegung (Mediation).

Lernen sie unsere anwälte kennen.

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Wofür wir stehen

Unsere Philosophie.

Bei aller Orientierung an Erfolg und Leistung – in einem Punkt denken wir ganz konventionell: Mehr als an Einzelfällen und isolierten juristischen Problemen liegt uns am persönlichen Vertrauensverhältnis zu unseren Klienten und am Aufbau langfristiger partnerschaftlicher Beziehungen. Es ist deshalb für uns selbstverständlich, dass wir gewerblichen Dauermandanten überflüssige Wege ersparen und sie zum Zweck der Information und Mandatserteilung direkt in ihrem Betrieb aufsuchen. Auf Wunsch übernehmen wir gerne auch innerbetriebliche Schulungen ausgewählter Mitarbeiter, um mögliche Fehlerquellen bereits bei der Erstbearbeitung auszuschließen.

Und natürlich hat die Kanzlei auch einen finanziellen Aspekt. Das anwaltliche Standesrecht gestattet im Fall von Dauermandanten Gebühren, die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweichen. Eine Möglichkeit, von der wir zu Ihrem Vorteil gerne Gebrauch machen. Wie im konkreten Einzelfall unser Leistungsangebot an Sie und die Details der Vertragsgestaltung auszusehen hätten, lässt sich am besten im direkten Gespräch entscheiden.

Wir würden uns freuen, einen persönlichen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.

was wir tun

Eine Einordung.

Über den angestammten Bereich privater Rechtsberatung hinaus versteht sich unsere Kanzlei vor allem als kompetenter Partner von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – Hand in Hand beraten Rechtsanwalt und Steuerberater in rechtlichen, steuerlichen und unternehmensstrategischen Fragen.

Das Spektrum der Unternehmen, die unsere Dienste in Anspruch nehmen, reicht von Handelsgesellschaften und Einzelhandelsfirmen über Geldinstitute, Brauereien, Speditionen und Baufirmen bis hin zu Handwerksbetrieben.